Montag, 13. Oktober 2008
stand up for your rights 10 / OYL 02
chaggy82, 02:46h
Das “Gesetz zur Neuregelung der der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006 / 24 / EG” oder auch umgangssprachlich mittlerweile “Vorratsdatenspeicherungsgesetz” wurde im November letzten Jahres (komischerweise der 09.11.) beschlossen und am 01.01.08 rechtsgültig. Es löste heftige heftige Proteste vor allem von Seiten “besorgter Internetbürger” aus.
Aber abgesehen von einer weiteren besorgten Gruppe bestehend aus liberalen Journalisten, die vor allem um die Rechte (bezüglich) ihrer Informanten bzw. Quellen fürchteten, interessierte sich kaum jemand um dieses doch recht einschneidende Gesetz (in Bezug auf eine gewisse Privatsphäre der Betroffenen, d.h. jeder Bürger der elektronische Kommunikationsgeräte benutzt (also fast jeder)).
Neben den üblichen Gründen (z.B. Politikverdrossenheit) möchte ich persönlich noch einen weiteren Grund aufführen.
Für heutige Gesetze muss man nicht nur das neu beschlossene Gesetz durchlesen, sondern auch noch einen Wulst von anderen Gesetzen, die durch das neue Gesetz verändert wurden bzw. auf die “angespielt” wird (z.B. Artikel 1 7. (2) 1.b) Abgeordnetenbestechung nach §108e); da man als “Otto-Normalbürger” normalerweise nicht gerade sehr viele Gesetzbücher einfach so zur Hand hat, ist das Verständnis des Gesetzestextes oft sehr schwierig.
Da das auch für mich der Fall war, habe ich zusätzlich noch auf einen Artikel aus dem Internet wo das Gesetz auch für Laien verständlich zusammengefasst wird (s. Quellen Punkt 2) zurückgegriffen. Ich hoffe man verzeiht mir wenn manche Passagen zu stark mit diesen Artikel übereinstimmen, auf jeden Fall versuche ich mich an eigenen Formulierungen bzw. einen eigenen Aufbau.
Gut nach diesen Schwulst an Einleitung u.ä., der eigentlich sogar verboten war, kehren wir zum eigentlichen Thema zurück.
Weit aushol
Also
Nach dem 11.09. wurden viele Gesetze die mit dem Thema Überwachung bzw. “Datensammlung” zu tun haben neu beschlossen bzw. verschärft. Ziel dieser “Anti-Terror”-Strategie ist es, möglicht universell über Terroristen informiert zu sein. Dies schließt die Richtlinie 2006 / 24 / EG mit ein.
In dieser Richtlinie wurde nun von den einzelnen Mitgliedsstaaten der Eu gefordert, dass sie Gesetze ausarbeiten sollen, die es grob ausgedrückt ermöglichen sollen, dass “Strafverfolgungsbehörden” Zugriff auf zu anlegende Datenbanken von Kommunikationsunternehmen haben können bzw. dass solche Datenbanken erstellt werden müssen (grob ausgedrückt weil wir später noch auf diesen Punkt zu sprechen kommen).
Gut auf jeden Fall nachdem diese Richtlinie im rekordverdächtigen Expresstempo durch die Instanzen durchgepeitscht wurde, war die BRD verpflichtet ein Gesetz auszuarbeiten, dass dieser Richtlinie entspricht.
Dies wurde durch das “Vorratsdatenspeicherungsgesetz” erreicht.
Es beinhaltet (unter anderen)
1.dass Telekommunikationsanbieter alle Telefonnummern (egal ob Fest- oder Mobilfunknetz), sowie bei Mobilfunk noch Standortdaten, 6 Monate abspeichern müssen
2. Bei E-Mails & anderen Internetsachen müssen auch Daten gespeichert werden (z.B. IP- Adressen, Passwörter zum Zugang auf E-Mail Konten u.ä.)
3. dass die Staatsanwaltschaft bei einen Gericht beantragen kann in diese Datenbanken einzusehen (im Eilfall sogar ohne Zustimmung eines Richters, allerdings muss dies nachgeholt werden). Wofür muss die Staatsanwaltschaft natürlich begründen, aber der Gesetzgeber hat da vorgesorgt und eine Latte von Begründungen eingebaut. Z.B.:
1.Strafttaten des Friedens/Hoch/Landesverrats
2.Straftaten des Raubes & der Erpressung
3.Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung / wg. Kinderpornographie
4.Urkundenfälschung
5.Mord und Totschlag
6.aber auch bei Asylverfahren bzw. in Aufenthaltssachen
7.und natürlich auch, ganz, ganz, wichtig: Abgeordnetenbestechung ;-)
Kritik:
Wie man sieht ist dieses Gesetz ziemlich allumfassend & komplex (eigentlich, ich habe es ziemlich stark zusammengefasst) und kann deswegen auch auf ziemlich vielfältige Weise angegriffen und kritisiert werden.
Ich habe mir 3 Hauptkritikpunkte rausgepickt und stelle sie kurz vor:
1. “Mit Kanonen auf Spatzen schießen”
Mangelnde Effizienz ist für mich der Hauptkritikpunkt an diesen Gesetz. 1 kleines Rechenexempel könnte dies verdeutlichen:
10 Telefonate pro Tag (1 Bürger/ein- &ausgehend) mal 6 Monate = 1825 Telefonate für jeden Bürger wo die Nummern gespeichert werden müssen
Wenn man die gewerblichen Telefonate außer acht läßt und zusätzlich noch die Anzahl telefonierender Bürger auf 60 Millionen begrenzt sind das immer noch 109.500.000.000 Anrufe.
Und das wären nur die (zurückgeschraubte) Menge an Telefondaten, hinzu kommen noch die ganzen Internetdaten.
Das Problem an dieser Datenmenge (neben der Speicherung (obwohl heutzutage ist dies eher ein Randproblem) ist das nur ein unglaublich kleiner Prozentsatz wirklich auf Verbrecher (oder spezieller Terroristen bzw. organisiertes Verbrechen) zurückverfolgt werden kann, weil vor allem die in der Klammer genannten Ziele oft “Tarnidentitäten” benutzen. Am ehesten kann man wohl sagen dass mit diesen Gesetz man ehesten Leuten auf die Spur kommen kann, die illegale Dateninhalte aus dem Internet beziehen. Nur leider dies nicht sonderlich effizient.
Laut einer Studie des BKA konnten in den letzten Jahren nur 381 Straftaten wegen fehlenden Vorratsdaten nicht aufgeklärt werden.
Gut lassen wir das mal so stehen, ich glaube jeder kann sich vielleicht selber ein Bild davon machen, dass 381 Straftaten, die deswegen nicht aufgeklärt werden konnten weil keine Vorratsdaten vorhanden waren kaum eine riesige Datenbank erklären (oh vielleicht noch eine weitere Zahl, es gäbe dann immer noch 2,8 Mill. unaufgeklärte Straftaten (jedes Jahr)!).
2. Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung untergräbt Vertrauen in den Staat
Ich glaube ich habe in den letzten 6 Monaten nichts verbrochen und ich glaube, dass dies auch auf die meisten meiner Mitbürger zutrifft. Und trotzdem gibt es von mir & diesen anderen unschuldigen Mitbürgern ein(e) Vorratsdatenbank(en). Dies würde man vielleicht eigentlich in einer Diktatur erwarten, aber in einer Demokratie… Es gibt eigentlich ein gewisses Recht auf Privatsphäre in das hier mit diesen Gesetz eingegriffen wird, es geht den Staat eigentlich ziemlich wenig an, wenn ich anrufe usw. Zwar ist der Zugriff noch ziemlich eingeschränkt, aber wie heißt es so schön:
Wehret den Anfängen
3.Sicherheit der Datenbanken oder wie verhindert man Missbrauch / Diebstahl
Einigen ist vermutlich in diesen Zusammenhang noch der “Schnüffelskandal” bei der Dt.Telekom im Frühling dieses Jahres noch in Erinnerung. Wer sagt denn dass dies das letzte Mal wäre wo ein Telekommunikationsunternehmen die Daten seiner Kunden missbraucht.
Beinah schwerer wiegt aber inzwischen für mich der Datenklau bei T-Mobile (s.a. Quelle 4) bei dem die Daten schließlich bei einen Erotikunternehmer landeten.
Solange die Sicherheit von Kundendaten nicht gewährleistet werden kann, sollte man diese eher löschen als zu sammeln und damit Begehrlichkeiten zu wecken.
Aber abgesehen von einer weiteren besorgten Gruppe bestehend aus liberalen Journalisten, die vor allem um die Rechte (bezüglich) ihrer Informanten bzw. Quellen fürchteten, interessierte sich kaum jemand um dieses doch recht einschneidende Gesetz (in Bezug auf eine gewisse Privatsphäre der Betroffenen, d.h. jeder Bürger der elektronische Kommunikationsgeräte benutzt (also fast jeder)).
Neben den üblichen Gründen (z.B. Politikverdrossenheit) möchte ich persönlich noch einen weiteren Grund aufführen.
Für heutige Gesetze muss man nicht nur das neu beschlossene Gesetz durchlesen, sondern auch noch einen Wulst von anderen Gesetzen, die durch das neue Gesetz verändert wurden bzw. auf die “angespielt” wird (z.B. Artikel 1 7. (2) 1.b) Abgeordnetenbestechung nach §108e); da man als “Otto-Normalbürger” normalerweise nicht gerade sehr viele Gesetzbücher einfach so zur Hand hat, ist das Verständnis des Gesetzestextes oft sehr schwierig.
Da das auch für mich der Fall war, habe ich zusätzlich noch auf einen Artikel aus dem Internet wo das Gesetz auch für Laien verständlich zusammengefasst wird (s. Quellen Punkt 2) zurückgegriffen. Ich hoffe man verzeiht mir wenn manche Passagen zu stark mit diesen Artikel übereinstimmen, auf jeden Fall versuche ich mich an eigenen Formulierungen bzw. einen eigenen Aufbau.
Gut nach diesen Schwulst an Einleitung u.ä., der eigentlich sogar verboten war, kehren wir zum eigentlichen Thema zurück.
Weit aushol
Also
Nach dem 11.09. wurden viele Gesetze die mit dem Thema Überwachung bzw. “Datensammlung” zu tun haben neu beschlossen bzw. verschärft. Ziel dieser “Anti-Terror”-Strategie ist es, möglicht universell über Terroristen informiert zu sein. Dies schließt die Richtlinie 2006 / 24 / EG mit ein.
In dieser Richtlinie wurde nun von den einzelnen Mitgliedsstaaten der Eu gefordert, dass sie Gesetze ausarbeiten sollen, die es grob ausgedrückt ermöglichen sollen, dass “Strafverfolgungsbehörden” Zugriff auf zu anlegende Datenbanken von Kommunikationsunternehmen haben können bzw. dass solche Datenbanken erstellt werden müssen (grob ausgedrückt weil wir später noch auf diesen Punkt zu sprechen kommen).
Gut auf jeden Fall nachdem diese Richtlinie im rekordverdächtigen Expresstempo durch die Instanzen durchgepeitscht wurde, war die BRD verpflichtet ein Gesetz auszuarbeiten, dass dieser Richtlinie entspricht.
Dies wurde durch das “Vorratsdatenspeicherungsgesetz” erreicht.
Es beinhaltet (unter anderen)
1.dass Telekommunikationsanbieter alle Telefonnummern (egal ob Fest- oder Mobilfunknetz), sowie bei Mobilfunk noch Standortdaten, 6 Monate abspeichern müssen
2. Bei E-Mails & anderen Internetsachen müssen auch Daten gespeichert werden (z.B. IP- Adressen, Passwörter zum Zugang auf E-Mail Konten u.ä.)
3. dass die Staatsanwaltschaft bei einen Gericht beantragen kann in diese Datenbanken einzusehen (im Eilfall sogar ohne Zustimmung eines Richters, allerdings muss dies nachgeholt werden). Wofür muss die Staatsanwaltschaft natürlich begründen, aber der Gesetzgeber hat da vorgesorgt und eine Latte von Begründungen eingebaut. Z.B.:
1.Strafttaten des Friedens/Hoch/Landesverrats
2.Straftaten des Raubes & der Erpressung
3.Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung / wg. Kinderpornographie
4.Urkundenfälschung
5.Mord und Totschlag
6.aber auch bei Asylverfahren bzw. in Aufenthaltssachen
7.und natürlich auch, ganz, ganz, wichtig: Abgeordnetenbestechung ;-)
Kritik:
Wie man sieht ist dieses Gesetz ziemlich allumfassend & komplex (eigentlich, ich habe es ziemlich stark zusammengefasst) und kann deswegen auch auf ziemlich vielfältige Weise angegriffen und kritisiert werden.
Ich habe mir 3 Hauptkritikpunkte rausgepickt und stelle sie kurz vor:
1. “Mit Kanonen auf Spatzen schießen”
Mangelnde Effizienz ist für mich der Hauptkritikpunkt an diesen Gesetz. 1 kleines Rechenexempel könnte dies verdeutlichen:
10 Telefonate pro Tag (1 Bürger/ein- &ausgehend) mal 6 Monate = 1825 Telefonate für jeden Bürger wo die Nummern gespeichert werden müssen
Wenn man die gewerblichen Telefonate außer acht läßt und zusätzlich noch die Anzahl telefonierender Bürger auf 60 Millionen begrenzt sind das immer noch 109.500.000.000 Anrufe.
Und das wären nur die (zurückgeschraubte) Menge an Telefondaten, hinzu kommen noch die ganzen Internetdaten.
Das Problem an dieser Datenmenge (neben der Speicherung (obwohl heutzutage ist dies eher ein Randproblem) ist das nur ein unglaublich kleiner Prozentsatz wirklich auf Verbrecher (oder spezieller Terroristen bzw. organisiertes Verbrechen) zurückverfolgt werden kann, weil vor allem die in der Klammer genannten Ziele oft “Tarnidentitäten” benutzen. Am ehesten kann man wohl sagen dass mit diesen Gesetz man ehesten Leuten auf die Spur kommen kann, die illegale Dateninhalte aus dem Internet beziehen. Nur leider dies nicht sonderlich effizient.
Laut einer Studie des BKA konnten in den letzten Jahren nur 381 Straftaten wegen fehlenden Vorratsdaten nicht aufgeklärt werden.
Gut lassen wir das mal so stehen, ich glaube jeder kann sich vielleicht selber ein Bild davon machen, dass 381 Straftaten, die deswegen nicht aufgeklärt werden konnten weil keine Vorratsdaten vorhanden waren kaum eine riesige Datenbank erklären (oh vielleicht noch eine weitere Zahl, es gäbe dann immer noch 2,8 Mill. unaufgeklärte Straftaten (jedes Jahr)!).
2. Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung untergräbt Vertrauen in den Staat
Ich glaube ich habe in den letzten 6 Monaten nichts verbrochen und ich glaube, dass dies auch auf die meisten meiner Mitbürger zutrifft. Und trotzdem gibt es von mir & diesen anderen unschuldigen Mitbürgern ein(e) Vorratsdatenbank(en). Dies würde man vielleicht eigentlich in einer Diktatur erwarten, aber in einer Demokratie… Es gibt eigentlich ein gewisses Recht auf Privatsphäre in das hier mit diesen Gesetz eingegriffen wird, es geht den Staat eigentlich ziemlich wenig an, wenn ich anrufe usw. Zwar ist der Zugriff noch ziemlich eingeschränkt, aber wie heißt es so schön:
Wehret den Anfängen
3.Sicherheit der Datenbanken oder wie verhindert man Missbrauch / Diebstahl
Einigen ist vermutlich in diesen Zusammenhang noch der “Schnüffelskandal” bei der Dt.Telekom im Frühling dieses Jahres noch in Erinnerung. Wer sagt denn dass dies das letzte Mal wäre wo ein Telekommunikationsunternehmen die Daten seiner Kunden missbraucht.
Beinah schwerer wiegt aber inzwischen für mich der Datenklau bei T-Mobile (s.a. Quelle 4) bei dem die Daten schließlich bei einen Erotikunternehmer landeten.
Solange die Sicherheit von Kundendaten nicht gewährleistet werden kann, sollte man diese eher löschen als zu sammeln und damit Begehrlichkeiten zu wecken.
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